Baugutachter Nettetal

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Forger Nettetal

Frank Forger

Bausachverständiger und Baugutachter

Ringstrasse 14
41334 Nettetal
Tel: 02153 901 39 20
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken nach DIN EN ISO / IEC 17024 (EUcert CYF)
  • Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Plus Ein- und Zweifamilienhäuser
  • DEKRA zertifizierter Immobilienbewerter für Standardobjekte
  • Geprüfter Immobarrierefrei Experte (Sprengnetter Akademie)
  • Geprüfter Immobesichtiger Schadenerkennung (SPRENGNETTER Akademie)
  • Geprüfter Immobilientechniker (EBZ)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Nettetal steht Ihnen Herr Frank Forger als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Frank Forger kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Nettetal, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Nettetal kommen bzw. sich nicht in Nettetal auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Nettetal - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Nettetal ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen und liegt im Westen Nordrhein-Westfalens. Im Januar 1970 erfolgte der Zusammenschluss der damaligen Gemeinden Leuth, Breyll und Hinsbeck und der Städte Kaldenkirchen und Lobberich zu der heutigen Stadt Nettetal. Außerdem kamen kleine Teile der ehemaligen Gemeinden Amern, Boisheim, Brüggen und Grefrath und der Städte Dülken und Süchteln dazu. Den Namen „Nettetal“ erlange die Stadt durch das Flüsschen „Nette“, welches Nettetal auf einer Länge von 12,25 km durchfließt. Da die Stadt Nettetal große Wald

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